Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 DrittelbG § 1

In § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974), das durch Artikel 19 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) geändert worden ist, wird die Angabe „118 Abs. 2" durch die Angabe „118 Abs. 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 ARUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 ARUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... 2 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, wird jeweils vor dem ...


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