(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2010 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 22, soweit dadurch das
Haushaltsgrundsätzegesetz durch Einfügung eines §
49a Absatz 1 geändert wird, am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. August 2009.