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Zitierungen von § 40 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 BNatSchG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (vom 29.07.2022)
... des Bundesrates zur Erleichterung der Überwachung des Genehmigungserfordernisses nach § 40 Absatz 1 1. die Vorkommensgebiete von Gehölzen und Saatgut zu bestimmen, 2. ...
§ 67 BNatSchG Befreiungen (vom 01.03.2015)
...  Im Rahmen des Kapitels 5 gilt Satz 1 nur für die §§ 39 und 40 , 42 und 43. (2) Von den Verboten des § 33 Absatz 1 Satz 1 und des § ...
§ 69 BNatSchG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2022)
... einen Erdkeller oder einen ähnlichen Raum aufsucht, 17. ohne Genehmigung nach § 40 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Pflanze oder ein Tier ausbringt, 17a. einer mit einer Genehmigung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
Anlage BMUVBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 16.09.2023)
... des Ausbringens im Inland nicht vorkommender Arten nach § 40 BNatSchG nach Zeitaufwand 1.2 Genehmigung nach § 40c ...   2.4.1 Genehmigung des Ausbringens von Arten nach § 40 Absatz 1 BNatSchG oder Beseitigungsanordnung nach § 40 Absatz 3 BNatSchG nach Zeitaufwand  ... des Ausbringens von Arten nach § 40 Absatz 1 BNatSchG oder Beseitigungsanordnung nach § 40 Absatz 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 2.4.2 Ausnahme nach § 45 Absatz 7 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 40 erhält die Bezeichnung „Ausbringen von Pflanzen und Tieren".  ... „Ausbringen von Pflanzen und Tieren". b) Nach der Angabe zu § 40 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 40a Maßnahmen gegen ... nach § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 aufgeführt ist;". 4. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... Angabe „Absatz 4" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt. 5. Nach § 40 werden die folgenden §§ 40a bis 40f eingefügt: „§ 40a ... des Bundesrates zur Erleichterung der Überwachung des Genehmigungserfordernisses nach § 40 Absatz 1 1. die Vorkommensgebiete von Gehölzen und Saatgut zu bestimmen, 2. ... aa) Nummer 17 wird wie folgt gefasst: „17. ohne Genehmigung nach § 40 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Pflanze oder ein Tier ausbringt,". bb) Nach Nummer 17 wird ...

Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Artikel 6 19. SaatGRÄndV Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung
... für das Ausbringen von Saatgut in freier Natur außerhalb seines Vorkommensgebietes nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes . Einer Genehmigung nach Satz 2 bedarf es nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ... § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Einer Genehmigung nach Satz 2 bedarf es nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht, sofern das Saatgut der Erhaltungsmischung nicht in der freien Natur ausgebracht werden ...

Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der Anbaumaterialverordnung
V. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1168
Artikel 1 ErhMischVuaÄndV
... Genehmigung für das Ausbringen von Saatgut außerhalb seines Vorkommensgebietes nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ." 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...

Verordnung zur Ergänzung der Gebührentatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Naturschutz
V. v. 18.07.2019 BGBl. I S. 1107
Artikel 1 NagProtBGebVEV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz
... Nummer 8 und in Spalte 2 wird die Angabe „§ 40 Absatz 5" durch die Angabe „ § 40 Absatz 2" ersetzt. 5. Die bisherigen Nummern 8 bis 10.3 werden die Nummern 9 bis ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz
V. v. 23.09.2011 BGBl. I S. 1946
Artikel 1 4. BNatSchGKostVÄndV
... des Ausbringens im Inland noch nicht vorkommender Arten nach § 40 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes 50 bis 2.000 ... 12.1 Genehmigung des Ausbringens von Arten nach § 40 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes oder Be- seitigungsanordnung nach § 40 ... 40 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes oder Be- seitigungsanordnung nach § 40 Absatz 6 des Bun- desnaturschutzgesetzes 50 bis 2.000 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)
V. v. 25.03.1998 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 95 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BfNKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 03.08.2019)
... des Ausbringens im Inland noch nicht vorkommender Arten nach § 40 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes 50 bis 2.000  ... landsockels 13.1 Genehmigung des Ausbringens von Arten nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes oder Be- seitigungsanordnung nach § 40 ... nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes oder Be- seitigungsanordnung nach § 40 Absatz 3 des Bun- desnaturschutzgesetzes 50 bis 2.000 13.2 Ausnahme ...