Artikel 27 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchNG k.a.Abk.)

Artikel 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 27 ändert mWv. 1. März 2010 BNatSchG

Dieses Gesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist, außer Kraft.



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