§ 45 Reinhaltung von Küstengewässern
(1) 1Feste Stoffe dürfen in ein Küstengewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein Küstengewässer eingebracht wird.
(3) 1Stoffe dürfen an einem Küstengewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen.
Frühere Fassungen von § 45 WHG
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interne Verweise§ 103 WHG Bußgeldvorschriften (vom 12.01.2023) ... Bußgeldvorschrift verweist, 4. entgegen § 32 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2, § 45 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 oder § 48 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Stoffe lagert, ablagert oder befördert oder in ein ...
Zitat in folgenden NormenOffshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)
Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
§ 27 TierNebV Ausnahmen (vom 11.06.2019) ... Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 32 Absatz 2 Satz 1, § 45 Absatz 3 Satz 1 und § 48 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt. (4) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
Artikel 2 HSEGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ... an die Fachkunde bei der Durchführung dieser Tätigkeiten,". 2. § 45 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... zuwiderhandelt,". bb) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „ § 45 Absatz 1 Satz 1 oder" die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 3" ersetzt. ...
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Artikel 1 MeeresStrategieRLUG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ... folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 45 folgende Angaben eingefügt: „Abschnitt 3a Bewirtschaftung von ... auf eine oder mehrere oberste Landesbehörden übertragen." 7. Nach § 45 wird folgender Abschnitt 3a eingefügt: „Abschnitt 3a Bewirtschaftung von ...
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