Zitierungen von § 71 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Hinweis auf Änderungen des von Bundesrecht abweichenden Landesrechts (Sachsen)
B. v. 19.02.2014 BGBl. I S. 112, 113
Bekanntmachung LRAbwBek
...  S. 503) f) 8. August 2013 § 71 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen)
B. v. 17.05.2011 BGBl. I S. 842
Bekanntmachung LRAbwBek
... Nummer 5 des Grundgesetzes d) 15. Mai 2010 § 71 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § 115 ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Schleswig-Holstein)
B. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1501
Bekanntmachung LRAbwBek
... 1 des Grundgesetzes d) 26. März 2010 § 71 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § 127 ...

Hochwasserschutzgesetz II
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2193
Artikel 1 2. HochwSchG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister". b) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Enteignungsrechtliche Regelungen". ... b) Die Angabe zu § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen". c) Nach § 71 wird folgende Angabe ... gefasst: „§ 71 Enteignungsrechtliche Regelungen". c) Nach § 71 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 71a Vorzeitige ... der erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen anordnen." 3. § 71 wird wie folgt gefasst: „§ 71 Enteignungsrechtliche Regelungen  ... Fristen anordnen." 3. § 71 wird wie folgt gefasst: „ § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen (1) Dient der Gewässerausbau dem Wohl der ... (4) Im Übrigen gelten die Enteignungsgesetze der Länder." 4. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt: „§ 71a Vorzeitige ...


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