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Synopse aller Änderungen des WHG am 30.06.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Juni 2020 durch Artikel 1 des 1. WHGÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des WHG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

WHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2020 geltenden Fassung
WHG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1408

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Zweck
    § 2 Anwendungsbereich
    § 3 Begriffsbestimmungen
    § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
    § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
    Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
       § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
       § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
       § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
       § 8 Erlaubnis, Bewilligung
       § 9 Benutzungen
       § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
       § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
       § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
       § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
       § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
       § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
       § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
       § 15 Gehobene Erlaubnis
       § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
       § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
       § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
       § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
       § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
       § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
       § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
       § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
       § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
    Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
       § 25 Gemeingebrauch
       § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
       § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
       § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
       § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
       § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
       § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
       § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
       § 33 Mindestwasserführung
       § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
       § 35 Wasserkraftnutzung
       § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
       § 37 Wasserabfluss
       § 38 Gewässerrandstreifen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
       § 39 Gewässerunterhaltung
       § 40 Träger der Unterhaltungslast
       § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
       § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
    Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
       § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
       § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
       § 45 Reinhaltung von Küstengewässern
    Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern
       § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
       § 45b Zustand der Meeresgewässer
       § 45c Anfangsbewertung
       § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
       § 45e Festlegung von Zielen
       § 45f Überwachungsprogramme
       § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
       § 45h Maßnahmenprogramme
       § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
       § 45j Überprüfung und Aktualisierung
       § 45k Koordinierung
       § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
    Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
       § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
       § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
       § 48 Reinhaltung des Grundwassers
       § 49 Erdaufschlüsse
Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
    Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
       § 50 Öffentliche Wasserversorgung
       § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
       § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
       § 53 Heilquellenschutz
    Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
       § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
       § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
       § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
       § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
       § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
       § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
       § 60 Abwasseranlagen
       § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
    Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
       § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
       § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
       § 63 Eignungsfeststellung
    Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
       § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
       § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
       § 66 Weitere anwendbare Vorschriften
    Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
       § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
       § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
       § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
       § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
       § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen
       § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
    Abschnitt 6 Hochwasserschutz
       § 72 Hochwasser
       § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
       § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
       § 75 Risikomanagementpläne
       § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
       § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
       § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
       § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
       § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten *)
       § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
       § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
       § 79 Information und aktive Beteiligung
       § 80 Koordinierung
       § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
    Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
       § 82 Maßnahmenprogramm
       § 83 Bewirtschaftungsplan
       § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
       § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
       § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
       § 87 Wasserbuch
       § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
    Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
       § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
       § 90 Sanierung von Gewässerschäden
    Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
       § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
       § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
       § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
       § 94 Mitbenutzung von Anlagen
       § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
    § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
    § 97 Entschädigungspflichtige Person
    § 98 Entschädigungsverfahren
    § 99 Ausgleich
    § 99a Vorkaufsrecht
Kapitel 5 Gewässeraufsicht
    § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
    § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
    § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
    § 103 Bußgeldvorschriften
    § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
    § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
    § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
    § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
    § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
    Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
    Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 38a (neu)




§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern


vorherige Änderung

 


(1) 1 Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von 5 Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen. 2 Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante ist die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich. 3 Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen durchgeführt werden. 4 Der erste Fünfjahreszeitraum beginnt mit Ablauf des 30. Juni 2020.

(2) 1 Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt. 2 Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt die Linie des Mittelwasserstandes, sofern das Landesrecht diesen Bezugspunkt vorsieht und schädliche Gewässerveränderungen vermieden werden.