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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn (1. GeistwStiftGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

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