Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2540
Artikel 1 1. AkkStelleGÄndG ... und Auslagen ein Vorschuss gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsbestimmungen (1) ... geleistet wird." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Übergangsbestimmungen (1) § 5 Absatz 5 Satz 1 in der ab dem 25. Juli 2017 ...
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2354
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