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§ 56 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 56 ändert mWv. 18. August 2009 HOAI

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1991 (BGBl. I S. 533), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. August 2009.

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