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§ 1a - Artikel 115-Gesetz (G 115)

Artikel 2 G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702, 2704 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231
Geltung ab 18.08.2009; FNA: 63-21 Bundeshaushalt
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§ 1a Bereichsausnahme



(1) 1Ausgaben der Bereichsausnahme sind die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, soweit es sich bei diesen Ausgaben nicht um finanzielle Transaktionen gemäß § 3 handelt. 2Die nähere Bestimmung der von Satz 1 umfassten Ausgaben erfolgt im Haushaltsgesetz.

(2) 1Von den Einnahmen aus Krediten zur Deckung von Ausgaben ist für die Zwecke dieses Gesetzes der Betrag abzuziehen, um den die Ausgaben der Bereichsausnahme 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. 2Maßgeblich ist das nominale Bruttoinlandsprodukt gemäß § 4.

(3) Von Absatz 1 nicht umfasste Ausgaben sind Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme.



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Frühere Fassungen von § 1a G 115

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025 (02.10.2025)Artikel 1 Haushaltsbegleitgesetz 2025
vom 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a G 115

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a G 115 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G 115 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 G 115 Kontrollkonto (vom 01.01.2025)
... von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten aufgrund der Bereichsausnahme nach § 1a sind die im Haushaltsjahr tatsächlich geleisteten Ausgaben maßgeblich. Soweit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeshaushaltsordnung (BHO)
G. v. 19.08.1969 BGBl. I S. 1284; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231
§ 13 BHO Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan (vom 01.01.2025)
...  2. eine Übersicht der Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702, 2704) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Berechnung ...
§ 17 BHO Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen (vom 01.01.2025)
... verbindlich erklärt werden. (2) Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes sind getrennt von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme zu veranschlagen. Sie ...
§ 18 BHO Kreditermächtigungen (vom 01.01.2025)
... sich um den Betrag, um den die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. ...

Haushaltsgesetz 2025 (HG 2025)
G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 232
§ 5 HG 2025 Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
... Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes sind 1. die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 1 angeführten Ausgaben als ... dürfen nicht zu Gunsten von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes herangezogen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere 1. eine ...
§ 6 HG 2025 Flexibilisierte Ausgaben
... Satz 1 kann durch Haushaltsvermerk abgewichen werden. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes ... § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes bilden bei der Anwendung der Absätze 2 und 3 voneinander getrennte Deckungskreise.  ...
§ 7 HG 2025 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
... Die Absätze 1, 2 und 6 gelten nicht für Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes . Bei der Anwendung der Absätze 3 und 4 können Ausgabeermächtigungen der ... nur zur Verstärkung oder Deckung von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes herangezogen ...
§ 11 HG 2025 Bezüge
... ist die mögliche Höhe der Zulagen für Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes ... § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes getrennt zu berechnen. Innerhalb der Kapitel 1403 und 1412 dürfen Zulagen nach ...
Anhang HG 2025 Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2025
... Teil II: Artikel 115-Gesetz A. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Artikel 115-Gesetz B. Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes ... - Teil II: Artikel 115-Gesetz A. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Artikel 115-Gesetz Ausgaben der ...

Haushaltsgesetz 2026 (HG 2026)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 343
§ 5 HG 2026 Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes
... Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes sind 1. die im Gesamtplan Teil II Buchstabe A Nummer 1 angeführten Ausgaben als ...
§ 6 HG 2026 Flexibilisierte Ausgaben
... Satz 1 kann durch Haushaltsvermerk abgewichen werden. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes ... § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes bilden bei der Anwendung der Absätze 2 und 3 voneinander getrennte Deckungskreise.  ...
§ 7 HG 2026 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
... Die Absätze 1, 2 und 6 gelten nicht für Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes . Bei der Anwendung der Absätze 3 und 4 können Ausgabeermächtigungen der ... nur zur Verstärkung oder Deckung von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes herangezogen werden. (12) Bei Feststellung eines Falles gemäß Artikel 80a ...
§ 11 HG 2026 Bezüge
... ist die mögliche Höhe der Zulagen für Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes ... § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes und Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 3 des Artikel 115-Gesetzes getrennt zu berechnen. Innerhalb der Kapitel 1403 und 1412 dürfen Zulagen nach ...
Anhang HG 2026 Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2026
... Teil II: Artikel 115-Gesetz A. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes B. Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes ... - Teil II: Artikel 115-Gesetz A. Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a des Artikel 115-Gesetzes Ausgaben der Bereichsausnahmen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Haushaltsbegleitgesetz 2025
G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 231
Artikel 1 HBeglG 2025 Änderung des Artikel 115-Gesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 wird der folgende § 1a eingefügt: „§ 1a Bereichsausnahme (1) Ausgaben der ... 1. Nach § 1 wird der folgende § 1a eingefügt: „ § 1a Bereichsausnahme (1) Ausgaben der Bereichsausnahme sind die Verteidigungsausgaben, die ... von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten aufgrund der Bereichsausnahme nach § 1a sind die im Haushaltsjahr tatsächlich geleisteten Ausgaben maßgeblich."  ...
Artikel 2 HBeglG 2025 Änderung der Bundeshaushaltsordnung
... Nummer 2 ersetzt: „2. eine Übersicht der Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702, 2704) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Berechnung ... der folgende Absatz 2 eingefügt: „(2) Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes sind getrennt von Ausgaben außerhalb der Bereichsausnahme zu veranschlagen. Sie sind ... sich um den Betrag, um den die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben der Bereichsausnahme nach § 1a Absatz 1 des Artikel 115-Gesetzes 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Maßgeblich ...