Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3890
Artikel 1 KRDaZuG Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes ... des § 12." 2. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt: „§ 3 Beirat (1) Das Zentrum für ... bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit. § 4 Wissenschaftlicher Ausschuss (1) Beim Zentrum für Krebsregisterdaten wird ein ... durch einen Punkt ersetzt. c) Nummer 4 wird aufgehoben. 4. Der bisherige § 4 wird aufgehoben. 5. Der bisherige § 5 wird durch die folgenden §§ 6 und ...
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