Artikel 4 - Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FördRefIIBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes -


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2009 IT-NetzG

(gesamter Text siehe IT-NetzG)

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Zitierungen von Artikel 4 Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FördRefIIBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FördRefIIBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 FördRefIIBG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. (3) § 3 des Artikels 4 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. (4) Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b, die Artikel 10, ...


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