interne Verweise§ 14 BSIG Bußgeldvorschriften (vom 28.05.2021) ... oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung nach a) § 5b Absatz 6 , § 7c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7c Absatz 3, § 7d, oder § 8a ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 BSIGuaÄndG Änderung des BSI-Gesetzes ... oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen nach § 5a ." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt ... die Angabe „und Nummer 4" eingefügt. 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Wiederherstellung der Sicherheit oder ... 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in ... 11 wird die Angabe „§ 5" durch die Wörter „die §§ 5 und 5a " ersetzt. 13. Dem § 13 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... Satz 2 entsprechend." 7. Der bisherige § 5a wird § 5b und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... c) In Absatz 8 wird die Angabe „§ 5a" durch die Angabe „ § 5b " ersetzt. 8. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: ... Angabe „§ 5a" durch die Angabe „§ 5b" ersetzt. 8. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c Bestandsdatenauskunft ... Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 4a, 5 bis 5c, 7b und 7c eingeschränkt." 23. § 13 wird wie folgt ... oder fahrlässig 1. einer vollziehbaren Anordnung nach a) § 5b Absatz 6 , § 7c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7c Absatz 3, § 7d, oder § 8a ...
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