Artikel 5 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 5 Änderung des Bundesleistungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 BLG § 68

In § 68 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Bundesleistungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 54-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) geändert worden ist, werden die Wörter „im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes" gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 RGU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 RGU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RGU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 27 TKMoG Änderung des Bundesleistungsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 54-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 95 Die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed