Artikel 7 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 7 Änderung des Umweltstatistikgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 UStatG § 4, § 14

Das Umweltstatistikgesetz vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Nummer 1 werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

2.
In § 14 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftiger" durch das Wort „gefährlicher" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 RGU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 RGU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RGU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 1 des Umweltstatistikgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist, werden die ...


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