Artikel 10 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 10 Auflösung des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen



Artikel 12 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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