Artikel 11 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 11 Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes



Die Artikel 2 und 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 15. August 1967 (BGBl. I S. 909) werden aufgehoben.



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