Artikel 18 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 18 Aufhebung der Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken


Artikel 18 ändert mWv. 1. März 2010 UStatGAusnV

Die Verordnung zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden in der Statistik der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gemäß § 6 des Gesetzes über Umweltstatistiken vom 16. August 1995 (BGBl. I S. 1058) wird aufgehoben.



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