Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom Inkrafttreten nach Artikel
22 Absatz 2 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94