Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (DSÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes in der vom 1. April 2010 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige