Änderung Anlage 2 GPV vom 12.11.2013

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Anlage 2 GPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.11.2013 geltenden Fassung
Anlage 2 GPV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.11.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3918
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2 und § 5)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Staatl. Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) -
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden


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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Straße 2
30169 Hannover



 
 



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