Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 28 - Verordnung über die Umstellungsrechnung der Versicherungsunternehmen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens (UmstVersUV k.a.Abk.)

V. v. 06.08.1963 BGBl. I S. 637; aufgehoben durch Artikel 44 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715
Geltung ab 17.08.1963; FNA: 7601-6-3 Umstellungsrecht
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§ 28 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.



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