Synopse aller Änderungen der Medien-Fortbildungsverordnung am 01.08.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2010 durch Artikel 6 der 3. FortbVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MedienFortbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2010 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 8 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2911)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 2 (zu § 8 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2912f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 3 (zu § 15 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt Print/Geprüfte Medienfachwirtin Print


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2914)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 4 (zu § 15 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt Print/Geprüfte Medienfachwirtin Print


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2915f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 5 (zu § 22 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2917)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 6 (zu § 22 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2918f)






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