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Änderung § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 14.11.2018

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019)