Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik am 14.11.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 14. November 2018 durch Artikel 2 der 1. VeranstTMstrFortbÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VeranstTMstrFortbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 14.11.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Anwendungsregelung


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiter anzuwenden.

(Text neue Fassung)

Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 weiter anzuwenden.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft.



Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 

Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925)



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.12.2019) 

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925)






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