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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PädPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PädPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 5 PädPrüfV Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung" (vom 17.12.2019)
... Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich nach § 3 Absatz 3 Satz 1 . Die zu prüfende Person wählt dafür einen aus zwei vom Prüfungsausschuss zur ...
§ 10 PädPrüfV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... abgelegt, wird auf Antrag die Prüfung in den Handlungsbereichen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 Nummer 1  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 16.10.2016 BGBl. I S. 2390
Artikel 3 4. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
... angegeben: 1. die Benennung und Bewertung der Prüfungsbestandteile nach § 3 Absatz 2 bis 3 und nach den vorstehenden Absätzen 1 bis 4, 2. die Gesamtnote nach ...
 
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