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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PädPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PädPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 5 PädPrüfV Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung" (vom 17.12.2019)
... Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung" ist erst nach Ablegen der Prüfung nach § 4 durchzuführen. (2) Die schriftliche Prüfung erfolgt anhand jeweils einer ...