Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WPädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPädPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WPädPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 14 WPädPrüfV Wiederholen der Prüfung (vom 17.12.2019)
... Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. (3) Ist die Prüfungsleistung nach § 6 Absatz 4 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 ... 6 Absatz 4 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 Absatz 3 wiederholt ...