Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2010 aufgehoben
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Eingangsformel - Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (14. SchwHGBeihV k.a.Abk.)

V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2956 (Nr. 57); aufgehoben durch § 2 V. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 1064
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 404-26-14 Nebengesetze zum Familienrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 21. August 1995 (BGBl. I S. 1050, 1054), der zuletzt durch Artikel 98 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen:



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