Zitierungen von § 4 ZollKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZollKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZollKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ZollKostV Kostenpflichtige Amtshandlungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (vom 01.12.2019)
... der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 festgesetzt sowie die Gebühren nach den §§ 3 und 4 Absatz 4 erhoben werden. (3) Bei Anwendung des Verfahrens nach Artikel 26 der Verordnung (EU) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 498
Artikel 1 ZollKostVÄndV
... „6.687 Euro" durch die Angabe „6.772 Euro" ersetzt. 4. § 4 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Für jede angefangene Viertelstunde ... der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 festgesetzt sowie die Gebühren nach den §§ 3 und 4 Absatz 4 erhoben werden. (3) Bei Anwendung des Verfahrens nach Artikel 26 der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung
V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 2. ZollKostVÄndV Änderung der Zollkostenverordnung
...  „Gebührensätze §§ 3". b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „Gebührenberechnung 4". c) Die ... Euro" ersetzt. e) Der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben. 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Gebührenberechnung". b) Absatz 1 Satz 1 wird durch folgende Sätze ...
Artikel 2 2. ZollKostVÄndV Weitere Änderung der Zollkostenverordnung
... Angabe „7.815 Euro" durch die Angabe „8.858 Euro" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „7 Euro" durch die Angabe „8 Euro" ersetzt. 3. In ...
Artikel 3 2. ZollKostVÄndV Weitere Änderung der Zollkostenverordnung
... Angabe „8.858 Euro" durch die Angabe „10.249 Euro" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „8 Euro" durch die Angabe „9 Euro" ersetzt. 3. In ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed