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§ 11 - Bestattermeisterverordnung (BestMstrV)

V. v. 15.09.2009 BGBl. I S. 3036 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 7110-3-184 Handwerk im Allgemeinen
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§ 11 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 11 BestMstrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 45 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
vom 17.11.2011 BGBl. I S. 2234

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 BestMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BestMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BestMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
V. v. 17.11.2011 BGBl. I S. 2234
Artikel 45 MstrPrHwÄndV Änderung der Bestattermeisterverordnung
... S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt: „§ 10 Übergangsvorschrift Die Regelungen ... 3. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt: „§ 10 Übergangsvorschrift Die Regelungen des § 8 Absatz 5 und 6 gelten nicht ... nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt." 4. Der bisherige § 10 wird § ...