interne Verweise§ 6 KrimLV Gehobener Kriminaldienst (vom 01.04.2020) ... Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ( § 6b ) oder 3. in einer Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung" ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
V. v. 29.10.2019 BGBl. I S. 1578
Artikel 1 KrimLVÄndV Änderung der Kriminallaufbahnverordnung ... für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität § 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung § 6c Eingangsamt im gehobenen ... „Hochschule" ersetzt. 4. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6c eingefügt: „§ 6a Voraussetzungen für die Einstellung ... Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze gilt § 5 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. § 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung (1) Die kriminalpolizeifachliche ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Kriminallaufbahnverordnung
V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988
Artikel 1 2. KrimLVÄndV Änderung der Kriminallaufbahnverordnung ... für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität § 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich ... Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ( § 6b ) oder 3. in einer Qualifizierungsmaßnahme ... gehobenen Kriminaldienst." 4. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6c eingefügt: „§ 6a Voraussetzungen für die Einstellung ... Abschluss abgeschlossen haben und 2. die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung nach § 6b erfolgreich abgeschlossen haben. (2) Nicht zugelassen werden Bewerberinnen und ... der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung das 43. Lebensjahr vollendet haben. § 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9038/v229306.htm