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§ 2 - Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 22.11.1990 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 190-1 Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz
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§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen



(1) Wer Kriegswaffen herstellen will, bedarf der Genehmigung.

(2) Wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen von einem anderen erwerben oder einem anderen überlassen will, bedarf der Genehmigung.

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Zitierungen von § 2 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KrWaffKontrG Befreiungen (vom 04.08.2011)
... Einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf nicht, wer unter der Aufsicht oder als Beschäftigter eines anderen tätig ... tätig wird. In diesen Fällen bedarf nur der andere der Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a. (2) Wer Kriegswaffen auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Abs. 1, § ... oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten Empfänger keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 2. (3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die ... keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 2. (3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen  ...
§ 6 KrWaffKontrG Versagung der Genehmigung
... nicht besitzt. (4) Andere Vorschriften, nach denen für die in den §§ 2 bis 4a genannten Handlungen eine Genehmigung erforderlich ist, bleiben ...
§ 9 KrWaffKontrG Entschädigung im Falle des Widerrufs
... Wird eine Genehmigung nach den §§ 2 , 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr ...
§ 11 KrWaffKontrG Genehmigungsbehörden (vom 27.06.2020)
... nicht bedarf, die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2 , 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a 1. für den Bereich der Bundeswehr auf das ...
§ 14 KrWaffKontrG Überwachungsbehörden (vom 28.12.2022)
... und der Einhaltung der in § 12 genannten Pflichten ist 1. in den Fällen der §§ 2 und 3 Abs. 1 und 2 sowie des § 4a das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ... Wohnung wird insoweit eingeschränkt. (5) Wer einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf, ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die ...
§ 15 KrWaffKontrG Bundeswehr und andere Organe (vom 04.08.2011)
... Die §§ 2 bis 4a und 12 gelten nicht für die Bundeswehr, die Polizeien des Bundes und die ...
§ 22a KrWaffKontrG Sonstige Strafvorschriften (vom 01.09.2013)
... zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 1 herstellt, 2. die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne ... 2. die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 2 von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, 3. im ...
§ 26b KrWaffKontrG Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (vom 08.09.2015)
... angewiesen sind, gelten die zur Durchführung dieser Anweisungen erforderlichen, nach § 2 oder § 3 genehmigungsbedürftigen Handlungen als genehmigt. 2. Bei Anweisungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
...  1.1 Genehmigungen nach §§ 2 , 3 KrWaffKontrG für Inlandssachverhalte sowie nach §§ 2, 3, 4a KrWaffKontrG ... nach §§ 2, 3 KrWaffKontrG für Inlandssachverhalte sowie nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG für Auslandssachverhalte in Bezug auf NATO- und/oder EU-Länder ... 1.3 sowie 1.5 und 1.6 fallen 256 1.2 Genehmigungen nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG für Auslandssachverhalte in Bezug auf alle Länder, die nicht ... Nummer 1.3 und 1.5 fallen 1.015 1.3 Genehmigungen nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG im Zusammenhang mit Vorführungen (Messen, Ausstellungen, ... Zwecke der Durchfuhr 173 1.6 Erwerbsgenehmigung nach § 2 Absatz 2 KrWaffKontrG , die der Sicherung von Kriegswaffen dient 37 ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 1. KrWaffKontrGDV (vom 27.06.2020)
... Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2 , 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a des Gesetzes wird 1. für den Bereich der ...

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
§ 9 2. KrWaffKontrGDV Führung und Inhalt des Kriegswaffenbuches (vom 20.03.2020)
... des Erwerbs der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen an Stelle von Genehmigungen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen auf Grund zwischenstaatlicher Verträge Erlaubnisse oder Anmeldebescheinigungen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1595
Artikel 4 AWGuaÄndV Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)
...  b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen  ...