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Zitierungen von § 13 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KrWaffKontrG Widerruf der Genehmigung
... Ablauf der Frist können die Kriegswaffen sichergestellt und eingezogen werden. § 13 Abs. 3 gilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... 3 KrWaffKontrG gebührenfrei 7 Sicherstellung nach § 13 Absatz 1 KrWaffKontrG gebührenfrei 8 Einziehung nach § 13 Absatz 2 ... Absatz 1 KrWaffKontrG gebührenfrei 8 Einziehung nach § 13 Absatz 2 KrWaffKontrG gebührenfrei 9 Prüfung nach § 14 Absatz 3 ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 3 WaffRNeuRegG Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... durch die Wörter „der Zollverwaltung" ersetzt. 3. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Umgang mit unbrauchbar ...
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