Zitierungen von § 14 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22b KrWaffKontrG Verletzung von Ordnungsvorschriften (vom 01.09.2013)
... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 4. Auskünfte nach § 14 Abs. 5 nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 5. ... rechtzeitig erteilt, 5. Betriebsaufzeichnungen und sonstige Unterlagen entgegen § 14 Abs. 5 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 6. der Pflicht ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 6. der Pflicht nach § 14 Abs. 5 zur Duldung des Betretens von Räumen und Grundstücken zuwiderhandelt,  ...
§ 23 KrWaffKontrG Verwaltungsbehörden (vom 08.09.2015)
... und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium der Finanzen sind, soweit sie nach § 14 Abs. 1 und 2 für die Überwachung zuständig sind, zugleich Verwaltungsbehörde ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung (KrWaffUnbrUmgV)
V. v. 10.08.2018 BGBl. I S. 1318
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... 2 KrWaffKontrG gebührenfrei 9 Prüfung nach § 14 Absatz 3 KrWaffKontrG gebührenfrei Abschnitt 2 - ...

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 1. KrWaffKontrGDV (vom 08.09.2015)
... dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zustehenden Überwachungsbefugnisse werden auf das Bundesamt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 24 9. ZustAnpV Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
... durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 1 und 2 werden die Wörter ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 25 SanktDG II Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... erlassenen Rechtsverordnung erforderlich ist." 3. In § 14 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 6a eingefügt: „(6a) Für die ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 30 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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