Zitierungen von § 18a Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18a KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KrWaffKontrG Begriffsbestimmung (vom 11.06.2009)
... Sinne der Kriegswaffenliste sowie für Antipersonenminen und Streumunition im Sinne von § 18a Abs. 2 gelten die besonderen Vorschriften des Dritten und Vierten Abschnitts sowie die ...
§ 20a KrWaffKontrG Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition (vom 11.06.2009)
... von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
G. v. 06.06.2009 BGBl. II S. 502, 2011 II 809
Artikel 2 StreuMunÜbkG
... chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition". 4. § 18a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition". b) In Absatz 1 werden nach dem ...


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