interne Verweise§ 1 KrWaffKontrG Begriffsbestimmung (vom 11.06.2009) ... Sinne der Kriegswaffenliste sowie für Antipersonenminen und Streumunition im Sinne von § 18a Abs. 2 gelten die besonderen Vorschriften des Dritten und Vierten Abschnitts sowie die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
G. v. 06.06.2009 BGBl. II S. 502, 2011 II 809
Artikel 2 StreuMunÜbkG ... chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition". 4. § 18a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition". b) In Absatz 1 werden nach dem ...
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