Zitierungen von § 28 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1275
Artikel 2 AWGuKrWaffKontrGÄndG Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... § 28 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), das zuletzt durch ... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 28 Gebühren In einer Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums ...


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