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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2010 (AELV 2010)

V. v. 21.09.2009 BGBl. I S. 3103 (Nr. 61)
Geltung ab 26.09.2009; FNA: 8251-10-1-16 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
59.000 0,4601
100.000 0,3627
150.000 0,2885
200.000 0,2412
250.000 0,2085
300.000 0,1842
350.000 0,1655
400.000 0,1506
450.000 0,1384
500.000 0,1282




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2010
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 59.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...