Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und des Artikels 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (BioKraftFÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 17.09.2009 BGBl. I S. 3108 (Nr. 61); Geltung ab 18.08.2009
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 18. August 2009 BioKraftFÄndG Artikel 4

Nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche beihilferechtliche Genehmigung am 18. August 2009 erteilt hat und Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen damit am 18. August 2009 in Kraft getreten sind.



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