Eingangsformel - Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (17. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

-
auf Grund des § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 4 und 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie

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auf Grund des § 62 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945):

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/39/EG der Kommission vom 6. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 63 vom 7.3.2008, S. 6).



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