Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 10 Absatz 1a des Stromsteuergesetzes (StromStG10B k.a.Abk.)

B. v. 17.09.2009 BGBl. I S. 3139 (Nr. 62)
Geltung ab 29.09.2009; FNA: 612-30-2 Verbrauchsteuern und Monopole

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 29. September 2009 StromStG § 10

Nach § 10 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Bundesregierung die nach § 10 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Stromsteuergesetzes erforderliche Feststellung am 16. September 2009 getroffen hat und dass der Erlass, die Erstattung und die Vergütung der Steuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes damit bis zum 31. Dezember 2010 gewährt werden.



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