Zweite Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (2. TEIVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.09.2009 BGBl. I S. 3154 (Nr. 63); Geltung ab 30.09.2009
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 7 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), von denen § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 16. April 2007 (BGBl. I S. 522) und § 26 Absatz 7 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa und bb des Gesetzes vom 16. April 2007 (BGBl. I S. 522) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

---

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Entscheidung 2009/107/EG der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2006/861/EG und 2006/920/EG über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu Teilsystemen des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (ABl. L 45 vom 14.2.2009, S. 1).

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. September 2009 TEIV § 12, Anlage 2

Die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 5. Juli 2007 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Juni 2008 (BGBl. I S. 1092) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Halter von Eisenbahnfahrzeugen haben sicherzustellen, dass die Kennzeichnung „TEN" von Güterwagen, die vor dem 1. Juli 2009 in Betrieb genommen wurden, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 entfernt wird, wenn die Kennzeichnung nicht der in Anlage 2 Nummer 6.2 aufgeführten Entscheidung entspricht."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3.2 wird der Buchstabe b wie folgt gefasst:

„b)
Die Entscheidung 2006/861/EG der Kommission vom 28. Juli 2006 über die TSI „Fahrzeuge-Güterwagen" (ABl. L 344 vom 8.12.2006, S. 1), die durch die Entscheidung 2009/107/EG der Kommission vom 23. Januar 2009 (ABl. L 45 vom 14.2.2009, S. 1) geändert worden ist, findet Anwendung auf Güterwagen."

b)
Nummer 6.2 wird wie folgt gefasst:

„6.2
Konventionelles Eisenbahnsystem

Die Entscheidung 2006/920/EG der Kommission vom 11. August 2006 über die TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" (ABl. L 359 vom 18.12.2006, S. 1), die durch die Entscheidung 2009/107/EG der Kommission vom 23. Januar 2009 (ABl. L 45 vom 14.2.2009, S. 1) geändert worden ist, findet Anwendung auf die Betriebsführung im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. September 2009.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed