interne Verweise§ 33 Biokraft-NachV Anerkennung von Zertifizierungssystemen (vom 01.01.2013) ... betreibt oder nutzt, dass bei der Lieferung der Biokraftstoffe die Anforderungen nach § 17 Absatz 1 erfüllt werden, kann sich die Anerkennung auch hierauf beziehen. (3) Der ... Nachweises darüber, dass bei der Lieferung des Biokraftstoffs die Anforderungen nach § 17 Absatz 1 erfüllt werden. Im Fall einer Beschränkung nach Satz 1 Nummer 3 oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 1 BImSchV36uaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote ... Herstellung des Biokraftstoffs auszustellen. Die Ausstellung erfolgt in der Datenbank nach § 17 Absatz 2 Nummer 2, Satzteil nach Buchstabe b der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, die von ... keine Anwendung. (3) Nachweise nach Absatz 1 müssen in der Datenbank nach § 17 Absatz 2 Nummer 2, Satzteil nach Buchstabe b der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung der nach ... entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. Zertifizierungssysteme im Sinne von § 17 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung nur die in § 11 genannten Zertifizierungssysteme ... Zertifizierungssysteme sind und 2. Zertifizierungsstellen im Sinne von § 17 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung nur die in § 12 genannten Zertifizierungsstellen ... liegen, sofern diese Betriebe und Lieferanten nicht die Voraussetzungen des § 17 Absatz 3 Nummer 2 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen. Art und ...
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9068/v164380.htm