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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (4. TierSchNutztVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Oktober 2009.

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