Eingangsformel - Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (20. WeinVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.10.2009 BGBl. I S. 3256 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3961
Geltung ab 09.10.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Absatz 3 Nummer 1 und 3, § 15 Nummer 1, 3 und 5 und des § 16 Absatz 2 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 53 Absatz 1 und 3 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), von denen § 13 Absatz 3 und § 16 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 753) und § 15 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2416) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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