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Artikel 2 - Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (20. WeinVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.10.2009 BGBl. I S. 3256 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3961
Geltung ab 09.10.2009
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Oktober 2009.



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
vom 18.12.2009 BGBl. I S. 3961

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 20. WeinVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 20. WeinVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3961
Artikel 1 WeinRVÄndV
... zur Änderung der Weinverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2105) und 2. Artikel 2 Absatz 2 der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 6. Oktober 2009 ...