§ 56 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... im Besteuerungsverfahren, Allgemeines § 55 Schnittstellen § 56 Anforderungen an die Programme § 57 Prüfung der Programme ... anzuwenden. (4) Die Pflichten der Programmhersteller nach den §§ 56 und 57 sind ausschließlich öffentlichrechtlicher Art. § 55 ... Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt. § 56 Anforderungen an die Programme (1) Programme, die für die Verarbeitung von ... Nutzung und nach jeder Änderung daraufhin zu prüfen, ob sie die Anforderungen nach § 56 Absatz 1 erfüllen. Hierbei sind ein Protokoll über den letzten durchgeführten Testlauf und ... infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer Pflicht nach den §§ 56 und 57 unrichtig oder unvollständig verarbeitet werden und dadurch Steuern verkürzt oder ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 4 VStDÜVEV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 54 bis 59 wie folgt gefasst: „§ 54 (weggefallen) § 55 ... „§ 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen) § 56 (weggefallen) § 57 (weggefallen) § 58 (weggefallen) § 59 ... Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 54 bis 59 werden ...
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