§ 58 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... 56 Anforderungen an die Programme § 57 Prüfung der Programme § 58 Haftung § 59 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag ... Verlangen Muster zum Zweck der Prüfung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. § 58 Haftung (1) Der Hersteller von Programmen, die für die Verarbeitung von für ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 4 VStDÜVEV Änderung der Tabaksteuerverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 54 bis 59 wie folgt gefasst: „§ 54 (weggefallen) § 55 ... (weggefallen) § 56 (weggefallen) § 57 (weggefallen) § 58 (weggefallen) § 59 (weggefallen)". 2. In § 6 Absatz 1 Satz 1, § 13 ... Wörter „schriftlich oder elektronisch" ersetzt. 3. Die §§ 54 bis 59 werden ...
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