interne Verweise§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 34b, auch in Verbindung mit § 15 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt ...
§ 34a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 34b, auch in Verbindung mit § 15 teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung ... 21. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ersetzt. 22. § 46 wird wie folgt gefasst: ... Für die Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem nach § 15 sowie für das Verfahren gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20, 24 bis 26 entsprechend. ... Beförderungs- und Kontrollsystem nach § 15 sowie für das Verfahren gelten die §§ 15 , 16, 17, 19, 20, 24 bis 26 entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für kleine ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung". e) Die Angaben zu den §§ 15 , 16, 20 und 26 werden wie folgt gefasst: „§ 15 Teilnahme am ... Die Angaben zu den §§ 15, 16, 20 und 26 werden wie folgt gefasst: „ § 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren ... Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner." 18. § 15 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren". ... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 34b, auch in Verbindung mit § 15 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 34b, auch in Verbindung mit § 15 teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens fest. Im Übrigen gilt § 15 . (2) Für häufig und regelmäßig stattfindende Beförderungen ... 54. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden." ... sowie für das Verfahren und für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 15 , 16, 17, 19, 20, 21 und 24 bis 28 entsprechend. Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger ...
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
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